blaue Kegel

Jan 4th, 2010 | By admin | Category: Glossar - Lexikon
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In der Binnenschifffahrt müssen Fahrzeuge die bestimmte gefährliche Güter geladen haben bei Tag und Nacht besonders gekennzeichnet sein. Bei Tag erfolgt die Kennzeichnung mit einem bis drei blauen Kegeln, die auf der Spitze stehen, bei Nacht werden ein bis drei blaue Lichter benutzt.

Grundregeln der Kennzeichnung sind:

Ein blauer Kegel / ein blaues Licht: Beförderung von gefährlichen oder feuergefährlichen Stoffe.

Zwei blaue Kegel / zwei blaue Lichter: Beförderung von Ammoniak und gesundheitsgefährlichen Stoffen, die diesem Stoff gleichgestellt sind.

Drei blaue Kegel / drei blaue Lichter: Transport von explosionsgefährlichen Stoffen.

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Tags: Blaue Kegel, blaue Lichter, blauer Kegel, blaues Licht, Gefahrgut, gefährliche Stoffe, Gefahrstoff, Kennzeichen

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