Datteln-Hamm-Kanal – DHK
Der DHK ist der kürzeste Kanal im Ruhrgebiet.
Als einziger Kanal im Ruhrgebiet untersteht der DHK dem Wasser- und Schifffahrtsamt in Rheine, die anderen Kanäle unterstehen dem Wasser- und Schifffahrtsamt Duisburg-Meiderich.
Der DHK wurde im Juli 1914 für den Verkehr freigegeben und bis 1933 ausgebaut. Die geplante Weiterführung des Kanals bis Lippstadt wurde aufgegeben.
Der DHK ist 47,19 Kilometer lang. Die beiden Schleusen Hamm und Werries überbrücken den Höhenunterschied von 6,75 m.
Europaschiffe (Breite 11,4 m, Länge 110 m, Tiefgang: 2,50 bis 2,60 m, 1250 – 1450 t) können den DHK nur bis Kilometer 35,8 befahren.
Ein Schwachpunkt des Kanals ist, dass auf Teilstrecken auch kein Begegnungsverkehr von Europaschiffen möglich ist. Deshalb wurde 1997 der Richtungsverkehr eingeführt. Dafür wurde der Tag in vier Zeitabschnitte zu drei Stunden eingeteilt wird, so ist drei Stunden lang die Bergfahrt in Richtung Hamm ohne Gegenverkehr möglich, danach drei Stunden Talfahrt in Richtung Datteln. Bis zum geplanten Ausbau des Kanals müssen Schiffe, die innerhalb der Zeitabschnitte ihr Fahrziel nicht nicht erreichen, Liegeplätze anlaufen.





