Ruhr (Schifffahrtskanal)

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Das untere Teilstück der Ruhr ist von Duisburg bis zum Hafen in Mülheim für die Berufsschifffahrt schiffbar und verbindet den Mülheimer Hafen mit dem Rhein und Rhein-Herne-Kanal.

Die Ruhr ist seit 1927 auf einer Länge von 12 Kilometern vom Rhein über Duisburg-Ruhrort und Meiderich bis nach Mülheim schiffbar (Wasserstraßenklasse V).

Mit den Duisburger Häfen und dem Rhein ist die Ruhr über die Schleuse Duisburg und einen Verbindungskanal zum Rhein-Herne-Kanal verbunden.

Oberhalb von von Mülheim ist die Ruhr keine Bundeswasserstraße mehr und untersteht der Ruhrschifffahrtsverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen. Auf Teilstrecken ist die Ruhr bis zur Lennemündung bei Hagen noch für Ausflugsschiffe und Sportboote schiffbar.

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