Gesetze

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Es gibt kein einheitliches, einzelnes Gesetz, in dem alle Vorschriften für das Befahren und Benutzen von Binnengewässern geregelt ist. Die gesetzlichen Bestimmungen sind sind auf verschiedene Gesetze und Verordnungen verteilt.

Auf den Bundeswasserstraßen Rhein, Mosel und Donau gelten aufgrund der der Zuständigkeit internationaler Stromkommissionen die

Rheinschifffahrtsverordnung
Moselschifffahrtsverordnung und die
Donauschifffahrtsverordnung
Auf allen anderen Wasserwegen, die Bundeswasserstraßen sind, gilt die Binnenschifffahrtstraßen-Ordnung.

Ergänzt werden alle diese Verordnungen auch durch lokale Vorschriften, die vorübergehender Art sein können. Dazu gehören Verordnungen der regionalen Wasser- und Schifffahrtsdirektionen, in denen oft vorübergehende Vorschriften geregelt werden. Hafenordnungen werden von den jeweiligen Häfen auf Dauer erlassen.
In vielen Fällen sind weitere Gesetze und Verordnungen zu beachten. Schiffe, die im Küstenbereich verkehren, müssen die Internationalen Regeln von 1972 zur Verhütung von Zusammenstößen auf See (Kollisionsverhütungsregeln – KVR) und die die nationale Seeschifffahrtsstraßen-Ordnung (SeeSchStrO) beachten. Diese Bestimmungen finden im nationalen Bereich jedoch nur dann Anwendung, wenn nationale Bestimmungen wie die die Seeschifffahrtsstraßen-Ordnung nichts anderes bestimmen.

Auch im Küstenbereich sind regionale Bestimmungen, z.B. die die Schifffahrtsordnung Emsmündung, die ausschließlich für Ems und Leda gilt zu berücksichtigen oder Gesetze, die dem Umweltschutz dienen, z.B. die Regelungen für das Befahren des Nationalparks Wattenmeer und von Naturschutzgebieten.

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