Schwimmen und Baden

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Sonnenschein und Temperaturen bis über 30 Grad. Das ist genau das richtige Badewetter und für uns Anlaß eine neue Rubrik mit Hinweisen zur Sicherheit auf den Binnengewässern zu starten.

Schwimmen und Baden auf Kanälen und im Bereich von Bauwerken an Wasserstraßen

Das Baden und Schwimmen in den Kanälen des Ruhrgebietes (Rhein-Herne-Kanal, Dortmund-Ems-Kanal, Wesel-Datteln-Kanal) ist grundsätzlich möglich und außer an mit Verboten gekennzeichneten Stellen erlaubt.

Bade- und Schwimmverbote

Verboten ist das Schwimmen und Baden an allen Stellen, die mit einem Badeverbot gekennzeichnet sind. Dazu gehören aus Sicherheitsgründen:

das Gelände von Schleusen
das Gelände von Hafengebieten und Anlegestellen für Schiffe
die Bereiche an Brücken
die Bereiche von Wehranlagen und Pumpwerken
Schleusen und Hafenanlagen sind Betriebsanlagen.

Grundsätzlich ist auch das Zelten in diesen Bereichen nicht gestattet.
Bade- und Schwimmverbote werden allerdings von den Erholungsuchenden oft leichtfertig mißachtet.

Schwimmen im Bereich von Schleusen, Pumpwerken und Wehranlagen

In diesen Bereichen ist das Schwimmen wegen der starken Sogwirkungen und der besonderen Gefahren, die von Schiffen für Schwimmer ausgehen können, verboten. Die starken Sog- und Strudelbildungen können schnell zur tödlichen Falle werden und erfahrene Schwimmer gefährden.

Leichtsinniges Verhalten im Schleusenbereich

Leichtsinniges und gefährliches Verhalten konnten wir während der Fotoaufnahmen für diese Internetseite im Sommer 2004 mehrfach beobachten.

Ende Juli 2004 berichtete die Westdeutsche Allgemeine Zeitung, dass Kinder die meisten Opfer der tödlichen Schwimmunfälle an Flüssen und Kanälen und die Zahlen der Schwimmunfälle mit Todesfolge bei Kindern wieder ansteigen.

Am selben Tag konnten wir während Fotoaufnahmen an der Schleuse Herne-Ost beobachten, wie drei Jungen im Alter von zirka 5 bis 7 Jahren alleine und ohne Aufsicht auf dem Weg zum Schwimmen waren. Der erste Weg der Kleinen führte direkt zum Unterwasser an der Schleuse, wo die drei Jungen im unmittelbaren Bereich des Soges während einer Schleusung am Ufer herumalberten, sich gegenseitig schubsten, während sie sich nur 30 bis 50 Zentimeter vom Ufer entfernt aufhielten und versuchten an der Leiter der Spundwand herunter zu klettern.

Erstaunlich oft schwimmen Kinder alleine im Bereich von Schleusen und Anlegern für die Schiffahrt, also da, wo es besonders gefährlich ist.

Während der Fotoaufnahmen für die Beiträge zur Schleuse in Flaesheim hielt sich unmittelbar an der Schleuseneinfahrt im Unterwasser eine fünfköpfige Familie auf. Während die beiden ungefähr sechsjährigen Jungen bereits sehr gut schwimmen konnten, war das kleinere Mädchen der Familie noch nicht in der Lage ohne Schwimmhilfen zu schwimmen. Während eines Schleusungsvorgangs schwammen die drei Kleinen zwar frühzeitig ans Ufer, der Vater – sichtbar ein erfahrener – Schwimmer, ging jedoch mit schlechtem Vorbild voran und blieb bis zuletzt im Wasser, mitten im Schleusenmund und am Randes des Sogs. Es war deutlich zu sehen, dass auch dieser erfahrene Schwimmer Mühe hatte, das Ufer wieder zu erreichen.

Schwimmen im Bereich von Brücken

Das Schwimmen im Bereich von Brücken ist verboten und kann nach Angaben des Wasser Duisburg-Meiderich von den Behörden auf einen Bereich von bis zu 100 Metern oberhalb und unterhalb von Brückenbauwerken ausgedehnt werden.

Schwimmen im Bereich von Brücken ist wegen der für die Schiffsführer eingeschränkten Sicht verboten und gefährlich.

Brückenspringen

Immer wieder sind an den Kanälen die “Brückenspringer” zu beobachten, die oft sogar auf die Rundbögen oder Stahlfachwerke der Brücken klettern, um den Sprung von ganz oben zu wagen und anderen zu imponieren. Das Ersteigen von Brückenbauwerken ist grundsätzlich verboten und extrem gefährlich.

Bei einigen Brücken, speziell Eisenbahn- und Rohrleitungsbrücken, besteht die Gefahr, dass der “Brückenspringer” bereits beim Erklimmen der Brücke abrutscht und möglicherweise nicht im Wasser landet, sondern auf Rohrleitungen oder anderen Teilen des Brückenbauwerkes.

Die “Brückenspringer” konzentrieren sich oft voll auf ihr Vorhaben und nehmen drohende Gefahren oft nicht wahr. An der Eisenbahnbrücke am Wanne-Eickeler Westhafen konnten wir beobachten wie mehrere Jugendliche die Westseite der Brücke erklommen, um herunter zu springen. Die umliegenden Industrieanlagen verursachen werktags genug Lärm, dass die Jugendlichen das Nahen eines kleinen Schlauchbootes mit Außenbordmotor überhörten. Der Freizeitschiffer seinerseits konnte aus der Froschperspektive nicht sehen, was auf der Brücke vor sich ging. Die drei Jugendlichen sprangen zum Glück aller Beteiligten, bevor das Boot die Brücke erreichte.

Aber es lauern auch unsichtbare Gefahren unter Wasser, die der “Brückenspringer” aus 10, 15 und mehr Metern Höhe oft nicht wahrnehmen kann. In den Kanälen treiben über und unter Wasser Abfälle und Gegenstände. Was unter der Wasseroberfläche schwimmt, ist oft nicht zu erkennen.

Während Fotoaufnahmen in Essen-Dellwig trafen wir direkt an der Brücke am Freibad einen älteren Herrn, der seit seiner Jugend den Kanal auch als Schwimmer kennt. Nebenan auf der Brücke jugendliche “Brückenspringer”. Kommentar des älteren Herrn: “Die wissen gar nicht, was sie tun. Unter der Wasseroberfläche braucht nur eine wegegworfene Plastiktüte schwimmen.

Wer aus 5 Meter Höhe ins Wasser springt, erreicht dabei eine Gewichwindigkeit von fast 35 km/h.

Bei einem Sprung aus 10 Meter Höhe sind es schon fast 50 km/h und bei einem Sprung aus 15 Meter rund 60 km/h.

Der Aufprall kann so hart sein, dass er zu einem Knochenbruch führt. Manchmal schwimmen Holzstücke unter Wasser, die sich bereits so voll Wasser gesogen haben, dass sie nicht mehr auf dem Wasser schwimmen. Die sieht man überhaupt nicht.” Auf die Frage, woher er das wisse, antwortete er “Ich wohn schon ewig am Kanal und habe die Unfälle so miterlebt.”

Schiffe entern

Schiffe anschwimmen und entern ist auf den Kanälen leider seit Jahrzehnten üblich und trotz der enormen Gefahren wird es immer wieder versucht.

Die Antriebsschrauben der Motorschiffe erzeugen einen sehr starken Sog, der bei zu großer Annäherung lebensgefährlich ist. Auch das Anschwimmen des Bugbereiches ist gefährlich, weil der Schwimmer dabei unter Wasser gedrückt werden kann.

Besonders leicht erscheint manchem das Anschwimmen von Schiffen in Bereichen wo, die Schiffe langsam fahren oder manövrieren. Und dann kann es besonders kritisch werden. Vielen, die schon jahrelang an den Kanälen schwimmen, ist unbekannt, dass viele Fracht- und Tankschiffe, aber inzwischen auch manche Motoryacht ein Bugstrahlruder haben. Bei größeren Binnenschiffe wurde dies nötig, um die Manövrierfähigkeit zu gewährleisten. Das Bugstrahlruder wird zum Manövirieren benutzt und erzeugt einen erheblichen Sog.

Juristisch gesehen ist das Entern von Schiffen Hausfriedensbruch und kann in schweren Fällen zur Anzeige führen.

Wir danken dem Wasser- und Schifffahrtsamt Duisburg-Meiderich für die Überlassung einer Informationen und Pressemitteilung, die in diesem Beitrag berücksichtigt wurden.

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